Verordnung über den Nationalpark Kellerwald-Edersee
Die neue Verordnung über den Nationalpark Kellerwald-Edersee vom 28. September 2020, die am 8. Oktober 2020 in Kraft getreten ist, sowie deren Anlagen sind über die nachfolgenden Downloadlinks abrufbar:
Verordnung über den Nationalpark Kellerwald-Edersee mit Anlagen 1 bis 4 (Dieses Dokument enthält lediglich die Kartenblattübersicht der Anlage 2) (PDF, 3MB)
Vollständige Anlage 2 zur Verordnung über den Nationalpark Kellerwald-Edersee (Abgrenzungskarte Nationalpark Kellerwald-Edersee) (PDF, 720MB)
Die Nationalparkverwaltung hat neue Telefonnummern
Die Zentrale erreichen Sie unter: 05621-9040-0
https://www.nationalpark-kellerwald-edersee.de/de/wirueberuns/kontakt/
Aus Anlass der derzeitigen Lage sind unsere Informations- und Bildungseinrichtungen bis auf Weiteres geschlossen:
NationalparkZentrum in Vöhl-Herzhausen
WildtierPark mit BuchenHaus in Edertal-Hemfurth
KellerwaldUhr in Frankenau
Auch finden unsere geführten Wanderungen aus dem Veranstaltungskalender bis auf Weiteres nicht statt.
Der 7.688 Hektar große Nationalpark schützt einen bodensauren Buchenwald der Mittelgebirge und dessen natürliche Dynamik. Er ist von der IUCN anerkannt und beherbergt ein Stück Weltnaturerbe.
Hinweis für unsere Gäste:
Bei unseren Veranstaltungen/Führungen werden auch die ÖPNV-Haltestellen benannt, von denen Sie die Veranstaltungen oder Startpunkte der Führungen erreichen können.
Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, müssen Sie einen kurzen Fußweg bis zum Veranstaltungs-Treffpunkt einplanen. Die Führung beginnt nicht ab Haltestelle.
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Welterbe als Verantwortung
Nationalpark als Teil des größten seriellen, transnationalen Weltnaturerbes